AGB´s / Impressum

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Straub Events, Laurentius Straub Event- und Veranstaltungstechnik
Hermannstraße 168
12051 Berlin

Vertreten durch:
Laurentius Felix Straub

Kontakt:
Telefon: +49 155 6052 7044
E-Mail: [email protected]


Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: UID DE451689587
Steuernummer: 16/549/02168

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Laurentius Felix Straub
Hermannstraße 168
12051 Berlin

Haftungsausschluss (Disclaimer):

Haftung für Inhalte

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Haftung für Links

Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Datenschutz

Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Diese Website verwendet Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics setzt sogenannte „Cookies“ ein – kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät gespeichert werden und eine Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Die durch Cookies generierten Informationen über Ihre Nutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) werden an Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

Google nutzt diese Informationen, um Ihre Nutzung der Website zu analysieren, Berichte über die Websiteaktivitäten für den Betreiber zusammenzustellen und weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Website- und Internetnutzung zu erbringen. Gegebenenfalls werden diese Informationen auch an Dritte weitergegeben, sofern dies gesetzlich erforderlich ist oder Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird Ihre IP-Adresse nicht mit anderen Daten, die von Google gespeichert werden, zusammenführen.

Sie können die Speicherung von Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern. Bitte beachten Sie jedoch, dass in diesem Fall möglicherweise nicht alle Funktionen dieser Website uneingeschränkt genutzt werden können.

Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Verarbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der beschriebenen Weise und zu den genannten Zwecken einverstanden. Alternativ können Sie die Erfassung durch Google Analytics deaktivieren, indem Sie ein entsprechendes Browser-Add-on zur Deaktivierung von Google Analytics installieren.

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von StraubEvents

AGB-Gliederung

§ 1 Geltungsbereich, Kundenkreis (B2B/B2C), Begriffe
§ 2 Vertragsgegenstand (Dry Hire) und optionale Zusatzleistungen
§ 3 Angebot, Vertragsschluss, AGB-Einbezug, Textform
§ 4 Preise, Liefer-/Abholkosten, Zusatzstunden, Kaution, Zahlung, Verzug
§ 5 Mietzeit, Mietbeginn/-ende, Miettag, Verlängerung, verspätete Rückgabe
§ 6 Abholung/Übergabe (30-Minuten-Slot), Versand/Spedition, Gefahrübergang, Protokoll & Funktionsprüfung
§ 7 Pflichten des Mieters (fachkundige Bedienung, Schutz, Outdoor, Genehmigungen/Funk)
§ 8 Verbot der Weitergabe/Untervermietung, Einsatzortwechsel
§ 9 Mängel/Reklamation, Prüf- und Anzeigepflichten, Abhilfe
§ 10 Rückgabe, Prüfung, Nachberechnung (Reinigung, Fehlteile, Consumables)
§ 11 Schäden/Verlust/Diebstahl (Meldung, Nachweise, Kostenmaßstab; keine Versicherung)
§ 12 Haftung des Vermieters (B2C-konform / B2B-Deckelung)
§ 13 Absage/Rücktritt durch den Vermieter (Krankheit/Personalausfall/Defekt), höhere Gewalt, behördliche Anordnungen
§ 14 Stornierung/Umbuchung durch den Mieter, No-Show/Nichtabholung
§ 15 Aufrechnung/Zurückbehaltung, Abtretung (nur B2B)
§ 16 Datenschutz
§ 17 Schlussbestimmungen (Recht, Gerichtsstand nur B2B, salvatorisch, VSBG)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) StraubEvents – Eventtechnik

Stand: 26.2.2025

Vermieter: StraubEvents, Eresburgstraße 24–29, Work Box 204, 12103 Berlin, Deutschland („Vermieter“)
Mieter: Kunde („Mieter“)

§ 1 Geltungsbereich, Kundenkreis, Begriffe

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Vermieter und dem Mieter über die Vermietung von Veranstaltungstechnik (insbesondere Licht/Ton/Video/Bühne, Funkstrecken, Stative, Cases, Zubehör) als Dry Hire sowie – sofern vereinbart – ergänzende Leistungen (z.B. Lieferung/Abholung, Auf-/Abbau, technische Betreuung).
  2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche/juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  3. Mietgegenstände sind die im Angebot/Auftrag genannten Geräte inkl. Cases/Transportverpackung und Zubehör. Mietzeit ist der Zeitraum von Mietbeginn bis Mietende. Textform ist z.B. E-Mail.
  4. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter sie ausdrücklich in Textform bestätigt.

§ 2 Vertragsgegenstand (Dry Hire) und optionale Zusatzleistungen

  1. Regelfall ist Dry Hire: Der Vermieter stellt die Mietgegenstände zur Verfügung; der Mieter ist – soweit nicht anders vereinbart – für Auswahl, Aufbau, Verkabelung, Betrieb, Überwachung, Abbau und sichere Lagerung verantwortlich.
  2. Zusatzleistungen (Transport, Aufbau/Abbau, technische Betreuung u.ä.) sind nur geschuldet, wenn sie im Angebot/Auftrag ausdrücklich vereinbart sind. Für Zusatzleistungen können Mitwirkungspflichten des Mieters gelten (z.B. Zugang, Park-/Haltemöglichkeiten, Ansprechpartner vor Ort, Einhaltung von Zeitfenstern).

§ 3 Angebot, Vertragsschluss, AGB-Einbezug, Textform

  1. Angebote des Vermieters sind grundsätzlich freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Mieter das Angebot in Textform annimmt und der Vermieter den Auftrag in Textform bestätigt oder die Mietgegenstände übergibt/versendet.
  3. Änderungen und Nebenabreden sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Abreden haben Vorrang.

§ 4 Preise, Liefer-/Abholkosten, Zusatzstunden, Kaution, Zahlung, Verzug

  1. Es gelten die im Angebot/Auftrag genannten Preise. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer; gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise ausgewiesen.
  2. Lieferung & Abholung (wenn vereinbart):
    • Grundpreis: 69,90 € brutto (inkl. bis 5 km einfache Strecke)
    • Kilometerzuschlag: ab dem 6. km zusätzlich 10,00 € brutto je weiterem Fahrkilometer der einfachen Strecke (eine Richtung).
    • Der Grundpreis inkl. Kilometerzuschlag gilt für insgesamt 4 Fahrten: Lieferung hin/zurück sowie Abholung hin/zurück.
    • Maßgeblich für die Kilometerberechnung ist die vom Vermieter üblicherweise genutzte Routenplanung (z.B. Navigationssystem).
  3. Zusätzliche geleistete Stunden: Soweit durch den Mieter veranlasst oder erforderlich (z.B. Wartezeiten, Verzögerungen vor Ort, Zusatzzeiten bei Aufbau/Abbau/Betreuung/Abwicklung außerhalb der vereinbarten Zeiten), werden zusätzliche Stunden mit 50,00 € netto je angefangener Stunde berechnet (zzgl. USt.; gegenüber Verbrauchern als Bruttopreis auszuweisen).
  4. Kaution: Der Vermieter kann eine Kaution verlangen, insbesondere bei Erstbestellungen, Versand oder höherwertigen Mietgegenständen. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Kaution 250,00 €. Eine abweichende Kaution kann im Angebot/Auftrag festgelegt werden.
    • Die Kaution dient zur Absicherung offener Forderungen (z.B. Schäden, Verlust, Fehlteile, Reinigung, verspätete Rückgabe).
    • Rückzahlung erfolgt nach Rückgabe und Prüfung (§ 10) in der Regel binnen 7 Werktagen, soweit keine Gegenansprüche bestehen.
  5. Zahlung:
    • Erstbestellungen: Mietpreis und ggf. Kaution sind vor Übergabe/Versand fällig (Vorkasse), sofern nicht anders vereinbart.
    • Stammkunden: Zahlung auf Rechnung nur nach Vereinbarung; Zahlungsziel 7 Tage ab Rechnung, sofern nicht anders vereinbart.
    • Akzeptierte Zahlungsarten: Bar, Überweisung; PayPal nach Vereinbarung.
  6. Verzug: Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Mahn- und Rücklastschriftkosten werden nur in tatsächlich entstandener, angemessener Höhe berechnet. Gegenüber Unternehmern kann der Vermieter – soweit gesetzlich zulässig – eine Verzugspauschale verlangen.

§ 5 Mietzeit, Mietbeginn/-ende, Miettag, verspätete Rückgabe

  1. Mietbeginn und Mietende ergeben sich aus Angebot/Auftrag (inkl. gebuchter Abhol-/Rückgabezeit).
  2. Mietbeginn ist der gebuchte Startzeitpunkt, nicht ein späteres tatsächliches Erscheinen (§ 6).
  3. Miettag-Regel: Soweit nicht anders vereinbart, entspricht ein Miettag 24 Stunden. Abholung und Rückgabe erfolgen innerhalb der Geschäftszeiten bzw. zu den vereinbarten Zeitfenstern.
  4. Verspätete Rückgabe: Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Mieter eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 100% des Tagesmietpreises je angefangenen Kalendertag, zuzüglich ggf. weiterer Schäden (z.B. Ausfall gegenüber Drittkunden), sofern der Mieter die Verspätung zu vertreten hat. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Abholung/Übergabe (30-Minuten-Slot), Versand, Gefahrübergang, Protokoll & Funktionsprüfung

  1. Abholtermin als Zeitfenster: Der gebuchte Abholzeitpunkt gilt als Start eines 30-Minuten-Abholfensters (z.B. 12:00–12:30 Uhr). Zeitfenster werden in 30-Minuten-Takten vergeben.
  2. Späteste Abholung: Der Mieter hat die Mietgegenstände spätestens 30 Minuten nach dem gebuchten Abholzeitpunkt abzuholen. Erfolgt bis dahin keine Abholung, entfällt die Reservierung automatisch; der Vermieter darf die Mietgegenstände anderweitig disponieren/vermieten. Eine ggf. längere Wartezeit erfolgt ausschließlich kulanzweise und begründet keinen Anspruch.
  3. Versand/Spedition (wenn vereinbart): Verpackung und Versandart bestimmt der Vermieter nach pflichtgemäßem Ermessen. Cases/Transportverpackungen sind Teil des Mietgegenstands und zurückzugeben.
  4. Gefahrübergang:
    • Unternehmer: Gefahr des zufälligen Untergangs/der Verschlechterung geht mit Übergabe an den Mieter über; bei Versand mit Übergabe an den Transportdienstleister.
    • Verbraucher: Bei Versand geht die Gefahr grundsätzlich erst mit Übergabe an den Verbraucher über.
  5. Übergabeprotokoll / Vollständigkeit: Der Vermieter kann ein Übergabeprotokoll inkl. Zubehörliste/Seriennummern verwenden.
  6. Funktionsprüfung und Rüge: Der Mieter hat die Mietgegenstände bei Übergabe auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Funktion zu prüfen und Abweichungen sofort anzuzeigen. Verdeckt auftretende Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen; bei Verbrauchern nur, soweit dies nach den Umständen zumutbar ist.

§ 7 Pflichten des Mieters (Bedienung, Schutz, Outdoor, Genehmigungen/Funk)

  1. Der Mieter hat die Mietgegenstände sorgfältig, bestimmungsgemäß und gemäß Bedien-/Sicherheitshinweisen zu behandeln.
  2. Fachkundige Bedienung: Betrieb, Stromversorgung, Rigging/Lasten, Aufhängungen, Bühnenaufbauten sowie Funktechnik dürfen nur durch hierfür fachkundige Personen erfolgen.
  3. Schutzpflichten: Mietgegenstände sind vor Feuchtigkeit/Regen/Kondenswasser, extremer Hitze/Kälte, Staub/Sand, unsachgemäßer Stromversorgung/Überspannung, Sturz/Schlag sowie Diebstahl zu schützen.
  4. Outdoor: Outdoor-Einsatz ist nur zulässig, wenn Geräte dafür geeignet sind und geeigneter Wetter-/Regenschutz sowie standsichere Aufstellung gewährleistet ist. Bei Niederschlag oder drohendem Wassereintrag sind Geräte unverzüglich außer Betrieb zu nehmen und zu sichern.
  5. Genehmigungen/Auflagen: Der Mieter ist verantwortlich für behördliche Auflagen, Lärmschutz, Brandschutz, Fluchtwege, Statik/Lasten, sichere Stromverteilung am Einsatzort sowie die zulässige Nutzung von Funkfrequenzen.
  6. Eingriffe/Änderungen (Öffnen, Umbauten, Firmware-/Softwareänderungen) sind ohne Zustimmung des Vermieters unzulässig. Notmaßnahmen zur Schadensminderung (z.B. Abschalten bei Defekt) bleiben zulässig.

§ 8 Verbot der Weitergabe/Untervermietung, Einsatzortwechsel

Untervermietung, Weitergabe an Dritte oder Einsatz an einem anderen als dem vereinbarten Einsatzort sind ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in Textform unzulässig. Bei Verstoß kann der Vermieter außerordentlich kündigen und Herausgabe verlangen; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

§ 9 Mängel/Reklamation, Abhilfe

  1. Der Vermieter stellt die Mietgegenstände im vertraglich geschuldeten Zustand bereit. Übliche Gebrauchsspuren sind kein Mangel.
  2. Mängel sind unverzüglich anzuzeigen und dem Vermieter Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
  3. Der Vermieter kann nach Wahl reparieren, ein gleichwertiges Ersatzgerät stellen oder – wenn unverhältnismäßig – den Mietpreis angemessen mindern.
  4. Ansprüche entfallen, soweit ein Mangel auf unsachgemäße Bedienung, ungeeignete Stromversorgung, fehlenden Schutz (insb. Outdoor) oder Eingriffe des Mieters/Dritter zurückzuführen ist. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

§ 10 Rückgabe, Prüfung, Nachberechnung (Reinigung, Fehlteile, Consumables)

  1. Rückgabe erfolgt vollständig, geordnet und transportsicher verpackt, inkl. aller Zubehörteile, Cases, Kabel, Netzteile, Klemmen, Adapter, Datenträger/Dongles und Dokumentationen.
  2. Der Vermieter prüft nach Rückgabe auf Vollständigkeit, Funktion und Schäden innerhalb angemessener Frist.
  3. Starke Verschmutzungen (z.B. Klebereste, Flüssigkeiten, Konfetti) oder erforderliche Aufbereitung kann der Vermieter nach Aufwand berechnen.
  4. Fehlende oder nicht zurückgegebene Teile werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet. Verbrauchsmaterial (z.B. Batterien/Akkus, Gaffa/Verbrauchstapes, Nebelfluid) ist – sofern nicht ausdrücklich inkludiert – vom Mieter zu stellen oder wird nach Verbrauch berechnet.

§ 11 Schäden/Verlust/Diebstahl (keine Versicherung; voller Ersatz)

  1. Der Mieter haftet für Schäden, Verlust und Diebstahl der Mietgegenstände während der Mietzeit, soweit er dies zu vertreten hat; bei Unternehmern gilt dies auch für das Verhalten von Erfüllungsgehilfen und von Personen, deren der Mieter sich bedient.
  2. Schäden/Defekte sind unverzüglich zu melden. Reparaturen dürfen nur nach Zustimmung des Vermieters erfolgen (Ausnahme: zwingende Sofortmaßnahmen zur Schadensminderung).
  3. Kostenmaßstab:
    • bei Beschädigung: Reparaturkosten inkl. Ersatzteile, Arbeitszeit, Funktionsprüfung; ggf. Wertminderung.
    • bei Verlust/Totalschaden: Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Geräts (zzgl. Nebenkosten wie Beschaffung/Prüfung).
    • Zusätzlich können angemessene Ausfallkosten entstehen, soweit das Gerät dadurch vorübergehend nicht vermietbar ist und der Mieter dies zu vertreten hat; dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens.
  4. Keine Geräteversicherung: Eine Geräteversicherung des Vermieters besteht nicht oder entlastet den Mieter nicht. Der Mieter trägt das Risiko nach Maßgabe dieser AGB.
  5. Diebstahl: Bei Diebstahl haftet der Mieter voll und ersetzt dem Vermieter den daraus entstehenden Schaden (insb. Wiederbeschaffungswert nach Abs. 3). Der Mieter hat den Diebstahl unverzüglich polizeilich anzuzeigen und dem Vermieter das Aktenzeichen sowie verfügbare Nachweise zu übermitteln. Die strafrechtliche Verfolgung erfolgt durch die zuständigen Behörden; zivilrechtliche Ansprüche bleiben unberührt.
  6. Der Vermieter kann mit fälligen Ansprüchen gegen die Kaution aufrechnen.

§ 12 Haftung des Vermieters

  1. Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
  3. Zusätzliche Begrenzung nur gegenüber Unternehmern: Gegenüber Unternehmern ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf das Zweifache des Netto-Mietpreises des betroffenen Auftrags.
  4. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die auf Bedienfehler, fehlende Schutzmaßnahmen (insb. Outdoor), ungeeignete Stromversorgung, falsche Verkabelung, unzulässige Frequenznutzung oder sonstige Pflichtverletzungen des Mieters zurückzuführen sind.

§ 13 Absage/Rücktritt durch den Vermieter (Krankheit/Personalausfall/Defekt), höhere Gewalt, behördliche Anordnungen

  1. Absage aus wichtigem Grund: Der Vermieter behält sich vor, einen Auftrag vor Übergabe/Versand aus wichtigem Grund abzusagen bzw. vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung aus Umständen, die der Vermieter nicht (oder nicht rechtzeitig) beherrschen kann, erheblich erschwert oder unmöglich wird, z.B. KrankheitPersonalausfallunvorhersehbarer TechnikdefektLiefer-/Transportausfall, oder vergleichbare Gründe.
  2. Der Vermieter wird den Mieter hierüber unverzüglich informieren und – soweit möglich – eine zumutbare Alternative anbieten (z.B. Ersatzgerät, Ersatztermin). Ein Anspruch auf eine bestimmte Alternative besteht nicht.
  3. Im Fall der Absage/Rücktritts nach Abs. 1 erstattet der Vermieter bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 12 (insbesondere bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Pflichten).
  4. Höhere Gewalt / behördliche Anordnungen: Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters (z.B. Naturereignisse, Streik, behördliche Anordnungen) können Leistungspflichten vorübergehend aussetzen. In solchen Fällen kann der Vermieter Termine angemessen verschieben; bei dauerhafter Unmöglichkeit gelten die Rechtsfolgen nach Abs. 3.

§ 14 Stornierung/Umbuchung durch den Mieter, No-Show/Nichtabholung

  1. Stornierungen bedürfen der Textform. Maßgeblich ist der Zugang beim Vermieter.
  2. Storno-Pauschalen vor Mietbeginn:
    • bis 7 Tage vor Mietbeginn: 0%
    • 6 bis 3 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
    • ab 2 Tage vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises
  3. No-Show / Nichtabholung im Abholfenster: Holt der Mieter die Mietgegenstände nicht innerhalb des Abholfensters gemäß § 6 ab, wird eine Pauschale i.H.v. 100% des Mietpreises fällig; eine Rückerstattung erfolgt grundsätzlich nicht.
  4. Nachweis geringeren Schadens: Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. Eine Umbuchung kann der Vermieter kulanzweise anbieten, sofern verfügbar; ein Anspruch hierauf besteht nicht.

§ 15 Aufrechnung/Zurückbehaltung, Abtretung (nur B2B)

  1. Der Mieter darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Verbraucher dürfen zudem zurückbehalten, soweit die Forderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt und berechtigt ist.
  2. Abtretung (nur Unternehmer): Unternehmer dürfen Ansprüche aus dem Vertrag nur mit Zustimmung des Vermieters in Textform abtreten.

§ 16 Datenschutz

Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung und – soweit erforderlich – zur Weitergabe an Transportdienstleister. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Vermieters.

§ 17 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen werden.
  2. Gerichtsstand: Berlin, sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  4. Verbraucherstreitbeilegung: Der Vermieter ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

Kurzfassung:

  • Dry Hire: Ihr betreibt die Technik selbst und tragt die Verantwortung für sicheren Betrieb/Genehmigungen.
  • Abholung ist ein 30-Minuten-Slot; spätestens 30 Minuten nach Startzeit muss abgeholt sein.
  • Danach verfällt die Reservierung automatisch; No-Show = 100% Pauschale, i.d.R. keine Rückerstattung (Gegenbeweis möglich).
  • Mietbeginn ist der gebuchte Startzeitpunkt.
  • Lieferung/Abholung: 69,90 € brutto inkl. 5 km, danach 10 € brutto/km (einfache Strecke), gilt für 4 Fahrten.
  • Zusatzstunden (Warte-/Mehrzeiten etc.): 50 € netto pro angefangener Stunde zzgl. USt.
  • Verspätete Rückgabe kostet pro angefangenen Tag eine Tagesmiete.
  • Outdoor nur mit Schutz; bei Feuchtigkeit sofort außer Betrieb und sichern.
  • Diebstahl: volle Haftung + polizeiliche Anzeige (Aktenzeichen).
  • Vermieter kann aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit/Defekt) absagen; bereits Gezahltes wird erstattet.